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Richtlinien zur Suchtprävention in der Bundeswehr
  • Erlasslage   ( 1 Beitrag )
    Die Richtlinien der Bundeswehr zur Koordinierung und Steuerung von Maßnahmen Suchtprävention und Suchtbekämpfung sind in dem Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung - Fü S I / Fü S I 4 - Az 35-04-06 vom 08.07.1999 zusammengefasst. Die Richtlinien stehen als Download zur Verfügung.
  • Grundlagen der Prävention   ( 1 Beitrag )

    Die Bundeswehr unterstützt aufgrund ihrer gesellschaftlichen Verantwortung alle Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung ergriffen werden und wurden, um Sucht entweder präventiv einzudämmen oder – wo dies nicht mehr gelungen ist – zu bekämpfen. 

  • Koordinierung   ( 1 Beitrag )

    Der gegenseitigen Abstimmung von Maßnahmen sowie der intensiven gegenseitigen Information zwischen allen verantwortlichen Stellen kommt große Bedeutung zu, um eine entsprechende Wirkung von Maßnahmen tatsächlich sicherzustellen. Die Koordinierungsamaßnahmen werden beschrieben.

  • Programme und Maßnahmen   ( 1 Beitrag )

    Die Bundeswehr zielt auf Suchtprävention und –bekämpfung. Insbesondere wird sie präventiv durch Programme und Maßnahmen tätig, um das Abgleiten von Soldaten in die Sucht bzw. den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu verhindern. Dort, wo Prävention versagt hat, handelt sie aufgrund ihrer besonderen Verantwortung dienstrechtlich konsequent.

  • Prävention   ( 1 Beitrag )

    Die Suchtprävention in der Bundeswehr umfasst truppendienstliche, sanitätsdienstliche Maßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen Disziplinarvorgesetzten und Truppenärzten.

  • Medizinische Aspekte   ( 1 Beitrag )

    Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Chemikalien ist kein spezifisches Problem der Bundeswehr. Daher gelten für Verhütung und Behandlung der dadurch auftretenden körperlichen, seelischen und sozialen Schäden die gleichen Grundsätze wie für die gesamte Bevölkerung. Die medizinischen Aspekte der Suchtprävention in der Bundeswehr umfassen im Falle des Drogenmissbrauchs alle Aspekte der Begutachtung, Diagnostik und Verwendungsfähigkeit. Die Ärzte der Bundeswehr sind in die Suchtpräventionsmaßnahmen (Aufklärung und Beratung) eingebunden.

  • Rechtliche Apekte   ( 20 Beiträge )

    Gerade der Umgang mit Waffen und Munition sowie die besondere Verantwortung für Menschen– sei es als Vorgesetzter oder auch als Mannschaftsdienstgrad (z. B. Kraftfahrer, Wachsoldat) – fordern von der Bundeswehr einen sensiblen Umgang mit dem Thema ”Sucht”. Aber auch die Forderung nach uneingeschränkter Einsatzbereitschaft sowie die gesetzlich verankerte Pflicht zur Gesunderhaltung machen es notwendig, dass die Bundeswehr ”Sucht” mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln entgegentritt

    Es muss deutlich werden, dass ein leichtfertiger Umgang mit Suchtmitteln in den Streitkräften keinen Platz hat, sondern dass hier die Grenzen der Liberalität erreicht sind und es sich beim Suchtmittelmissbrauch um sanktionsbewehrtes Fehlverhalten handelt. Schonungsloses Hinweisen auf die Folgen des Suchtmittelmissbrauchs und das konsequente Umsetzen eines abgestuften disziplinaren, status- und strafrechtlichen Maßnahmenkatalogs verdeutlichen dies.

  • Kommunikatives Netzwerk   ( 1 Beitrag )

    Einrichtung von „Kommunikativen Netzwerken“ an den Standorten der Bundeswehr: Neben der „Massenmedialen Kommunikation“, der „Personalen Kommunikation“ und der „Multiplikatoren-Qualifizierung“ gehören „Kommunikative Netzwerke“ zu den Säulen der Gesundheitsprävention. Sie bewirken eine Verbesserung der Wirksamkeit präventiver Maßnahmen und langfristige Sicherung der Präventionsarbeit durch Kooperation mit z.B. am Standort ansässigen Dienststellen und Organisationen.

  • Soldatenselbsthilfe gegen Sucht   ( 1 Beitrag )

    Mit der „Soldatenselbsthilfe gegen Sucht“ hat sich eine ehrenamtliche Einrichtung innerhalb der Bundeswehr etabliert, die aufgrund ihrer Kompetenz und Akzeptanz in der Bundeswehr zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Primär- und Sekundärprävention, insbesondere im Bereich des Alkoholmissbrauchs, geworden ist.

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